Terminvereinbarung
Meine Ordination ist seit 01.01.2024 eine Wahlarztordination. Für Sie bedeutet das, dass Sie die Honorarnote nach der Ordination vor Ort bezahlen müssen und ich diese dann für Sie bei der ÖGK oder SVA zur Rückerstattung von 80% der Honorarsumme einreiche. Die Rückerstattung erfolgt direkt auf Ihr Konto. BVAEB und KFA verlangen eine Einreichung der Kostenrückerstattung persönlich vom Patienten. Die Abwicklung ist danach gleich.
Falls Sie dazu Fragen haben, oder etwas unklar ist, können ich Sie sich gerne per Telefon oder vor Ort beim Ordinationsbesuch bei mir melden.
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